Leistungsverzögerung

Leistungsverzögerung
1. Begriff: Fall der  Leistungsstörung, bei dem der Schuldner die fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Die L. ist eine  Pflichtverletzung, wenn dem Gläubiger ein wirksamer, fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf die Leistung zusteht. Das Verschulden des Schuldners für die L. wird vermutet (§ 280 I 2 BGB). Der  Schuldnerverzug ist nach der  Schuldrechtsreform lediglich ein Unterfall der L., da er an das zusätzliche Erfordernis der  Mahnung anknüpft.
- 2. Rechtsfolgen: a) (Einfacher) Schadensersatz, der nicht in einem  Verzugsschaden besteht, bei schuldhafter und pflichtwidriger L. (§ 280 I BGB).
- b) Schadensersatz statt der Leistung bei schuldhafter und pflichtwidriger L., wenn die Leistung abgelehnt werden darf ( Ablehnung), § 281 BGB.
- c)  Aufwendungsersatz anstelle von Schadensersatz statt der Leistung (§ 284 BGB).
- Sonderregeln für  gegenseitige Verträge.
- Vgl. auch  Schadensersatz.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Nichtleistung — Fall der ⇡ Leistungsstörungen. 1. Formen: a) Die ⇡ Leistung kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von niemandem oder vom Schuldner nicht erbracht werden (⇡ Unmöglichkeit). b) Die Leistung wird verzögert (⇡ Leistungsverzögerung). 2.… …   Lexikon der Economics

  • Bestimmungskauf — Bei einem Spezifikationskauf (Bestimmungskauf, §§ 375 f. HGB) kann der Käufer die Einzelheiten der Leistung selbst bestimmen. Gerät der Käufer in Verzug, kann der Verkäufer diese Bestimmungen ändern oder andere Ansprüche aus Leistungsverzögerung… …   Deutsch Wikipedia

  • Spezifikationskauf — Bei einem Spezifikationskauf (Bestimmungskauf, §§ 375 f. HGB) kann der Käufer die Einzelheiten der Leistung selbst bestimmen. Gerät der Käufer in Verzug, kann der Verkäufer diese Bestimmungen ändern oder andere Ansprüche aus… …   Deutsch Wikipedia

  • Ablehnung — I. A. einer Leistung:Zulässig nach BGB: 1. I.Allg. gegenüber ⇡ Teilleistungen. 2. Im Fall einer ⇡ Pflichtverletzung aus ⇡ Leistungsverzögerung oder ⇡ Schlechtleistung (§ 281 II BGB). a) Nach Ablauf einer dem Schuldner vom Gläubiger erfolglos… …   Lexikon der Economics

  • Leistungsstörungen — Umstände, welche nach der Terminologie der ⇡ Schuldrechtsreform die ⇡ Leistung innerhalb eines ⇡ Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen. L. bestehen in (1) ⇡ Nichtleistung (⇡ Leistungsverzögerung inkl. ⇡ Schuldnerverzug, ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Schuldnerverzug — 1. Begriff: Der ⇡ Schuldner gerät in Sch., wenn er nach Fälligkeit trotz ⇡ Mahnung nicht leistet (§ 286 BGB). Die Erhebung der ⇡ Leistungsklage und die Zustellung eines Mahnbescheids im ⇡ Mahnverfahren stehen der Mahnung gleich. Die Mahnung ist… …   Lexikon der Economics

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